Download Honorarvereinbarung nach GebüH

Als (sektoraler) Heilpraktiker transparent abrechnen mit Privatpatienten

Viele Privatpatienten möchten, dass ihre Krankenversicherung die Kosten der Heilbehandlung von einem Heilpraktiker bzw. sektoralem Heilpraktiker möglichst vollständig übernimmt. Die Übernahme der Kosten hängt dabei auch davon ab, welche Preisliste der Berechnung zugrunde gelegt wurden. Viele der PKVen akzeptieren die Gebührenübersicht für Heilpraktiker (GebüH) als Berechnungsgrundlage.

Mit den entsprechenden Positionsnummern der GebüH stellst Du Deinen Patienten die Leistungen in Rechnung. Das erleichtert ihnen die Rückerstattung. Auf der zweiten Seite befinden sich zusätzlich die allgemeinen Grundsätze der Honorarberechnung in Therapiepraxen nach GebüH, die Du wie AGB benutzen kannst.

 

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